Hinweise zur Ausleihe
Wie kann ich in der Bücherei Medien ausleihen?
Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgestellt. Der Leserausweis berechtigt zur Ausleihe in der jeweiligen Bücherei. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Der Leserausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen.
Was kostet der Leserausweis?
Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt pauschal 20 €, auch bei Nutzung beider Büchereien.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Ausleihe kostenlos.
Wie lange kann ich Medien ausleihen?
Die Ausleihfrist für Spiele, tonies, Hörbücher, CDs und Zeitschriften beträgt eine Woche.
Die Ausleihfrist für Bücher beträgt vier Wochen.
Kann ich die Leihfrist auch verlängern?
Eine einmalige Verlängerung um eine bzw. weitere vier Wochen ist in Absprache mit der Bücherei (auch telefonisch) möglich, sofern keine Vorbestellung eines anderen Benutzers vorliegt.
Was passiert, wenn die Leihfrist überschritten wird?
Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Versäumnisgebühren an.
Wie hoch sind die Versäumnisgebühren?
Bei Überschreiten der Ausleihfrist von Büchern, Spielen, Kassetten, Hörbüchern, CDs und Zeitschriften ist pro Woche und Medium eine Versäumnisgebühr von 0,50 € zu zahlen. Maßgebend für die Berechnung ist der auf dem Fristzettel der Medien angegebene Rückgabetermin.
Bei schriftlichen Mahnungen werden zusätzlich berechnet:
1. Mahnung 1 € – 2. Mahnung 2 € – 3. Mahnung 3 €
Nach der 3. Mahnung ist der Förderverein berechtigt den Leserausweis für ungültig zu erklären.
Was mache ich wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Bei Verlust oder Beschädigung des Leserausweises stellen wir gegen eine Gebühr von 1 € einen Ersatzausweis aus.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Unsere vollständige Benutzerordnung wird Ihnen gerne in der Bücherei ausgehändigt oder Sie können diese hier als PDF-Dokument herunterladen: Benutzerordnung